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Übersicht aller Kategorien
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| Führerausweiskategorien |
berechtigt |
Mindestalter |
ärztl. Unters. |
A1
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Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125
cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW |
F, G, M |
16 Jahre
bis 50 cm3
18 Jahre
bis 125 cm3 |
nein |
A (Stufen-einstieg)
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Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als
25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg |
A1, B1, F, G, M |
18 Jahre |
nein |
A
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Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht
von mehr als 0,16 kW/kg |
A1, B1, F, G, M |
2-jährige Fahrpraxis mit A(25kW)
oder
25 Jahre |
nein |
B1
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Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht
von höchstens 550 kg |
F, G, M |
18 Jahre |
nein |
B
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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als
acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem
Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
sowie
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B
und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht
3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht
des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
B1, F, G, M |
18 Jahre |
nein |
C1
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Motorwagen ausgenommen jene der Kategorie D
mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr
als 7500 kg;
mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger
mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt
werden. |
(B, B1, F, G, M) |
18 Jahre |
ja |
C
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Motorwagen ausgenommen jene der
Kategorie D mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3500 kg;
mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger
mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt
werden. |
(B, B1), C1,
( F, G, M) |
18 Jahre Grenzüber-schreitender
Verkehr: 21 Jahre für Personen, nicht im Besitz des
Eidg. Fähigkeits-
ausweises oder
Bescheinigung über die Mindestausbildung nach Anh. 10 Ziff. 1
sind |
ja |
D1
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber
nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz;
mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger
mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt
werden. |
(B, B1), C1,
(F, G, M) |
21 Jahre |
ja |
D
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen
ausser dem Führersitz;
mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger
mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt
werden.
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(B, B1), C, C1,
D1, (F, G, M) |
21 Jahre |
ja |
BE
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie
B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die
Kategorie B fallen. |
C1E*, DE1,
D1E* |
18 Jahre |
nein |
C1E
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie
C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr
als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg
und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen. |
BE, D1E* |
18 Jahre |
ja |
CE
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie
C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als
750 kg |
BE, C1E,
DE1*, D1E* |
18 Jahre |
ja |
D1E
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie
D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr
als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg
und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht
zum Personentransport verwendet wird. |
BE, C1E |
21 Jahre |
ja |
DE
 |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie
D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als
750 kg |
BE, C1E |
21 Jahre |
ja |
F
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Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis 45 km/h |
G, M |
16 Jahre |
nein |
G
 |
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis 30 km/h, unter Auschluss der Ausnahmefahrzeuge |
M |
14 Jahre |
nein |
M
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Motorfahrräder |
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14 Jahre |
nein |
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