Übersicht aller Kategorien
Führerausweiskategorien berechtigt Mindestalter ärztl. Unters.
A1
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW F, G, M 16 Jahre
bis 50 cm3

18 Jahre
bis 125 cm3
nein
A (Stufen-einstieg)
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg A1, B1, F, G, M 18 Jahre nein
A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg A1, B1, F, G, M 2-jährige Fahrpraxis mit A(25kW)
oder
25 Jahre
nein
B1
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg F, G, M 18 Jahre nein
B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
sowie
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
B1, F, G, M 18 Jahre nein
C1
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;

mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
(B, B1, F, G, M) 18 Jahre ja
C
Motorwagen – ausgenommen jene der
Kategorie D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg;

mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
(B, B1), C1,
( F, G, M)
18 Jahre Grenzüber-schreitender Verkehr: 21 Jahre für Personen, nicht im Besitz des Eidg. Fähigkeits-
ausweises oder
Bescheinigung über die Mindestausbildung nach Anh. 10 Ziff. 1 sind
ja
D1
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden. (B, B1), C1,
(F, G, M)
21 Jahre ja
D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz;

mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

(B, B1), C, C1,
D1, (F, G, M)
21 Jahre ja
BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. C1E*, DE1,
D1E*
18 Jahre nein
C1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. BE, D1E* 18 Jahre ja
CE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg BE, C1E,
DE1*, D1E*
18 Jahre ja
D1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird. BE, C1E 21 Jahre ja
DE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg BE, C1E 21 Jahre ja
F
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h G, M 16 Jahre nein
G
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Auschluss der Ausnahmefahrzeuge M 14 Jahre nein
M
Motorfahrräder   14 Jahre nein